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Hilfreiche
Tipps und Tricks um die Immobilie
Provisionsfalle
Grunderwerbssteuer
Ladenhüter
Kaufpreis
Täuschung
Modernisieren
Achtung
Provisionsfalle:
Mehr als die Hälfte aller Wohnimmobilien werden durch Immobilienmakler
an einen Käufer vermittelt.
In der Regel wird für die Vermittlung eine Maklerprovision fällig,
die vom Käufer getragen wird. Nun kann es durchaus sein, dass
eine Immobilie von mehren Maklern angeboten wird.
Vorsicht: Haben Sie bei mehren Maklern ein Exposé
angefordert, ist grundsätzlich jeder dieser Makler provisonsberechtigt!
Unser Tipp:
Informieren Sie umgehend nach Erhalt des Exposé (oder Bekanntgabe
der Objektadresse) den entsprechenden Makler, dass Ihnen die Immobilie
bereits bekannt ist. Zusätzlich sollten Sie sich eine Aktennotiz
darüber machen, welchen Mitarbeiter des Maklerbüros, an
welchem Tag und zu welcher Uhrzeit Sie die Nachricht zukommen ließen.
Auch Maklerprovisionen sind verhandelbar!
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Der
Trick der Grunderwerbssteuer:
Beim Erwerb einer Immobilie fallen 3,5 % Grunderwerbssteuer auf den
Kaufpreis der Immobilie an.
Auf mitverkauftes Inventar muss jedoch keine Grunderwerbssteuer entrichtet
werden.
Unser Tipp:
Lassen Sie beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung das Inventar
mit Angabe des Wertes im notariellen Kaufvertrag separat ausweisen.
Dazu gehören beispielsweise: Einbauküchen, Kaminöfen,
Heizöl, Gartenhäuser, bei Wohnungen die anteilige Rücklagen.
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Vorsicht
beim Kauf von Ladenhütern!
Es gibt nur einen Grund, warum eine Immobilie über einen längeren
Zeitraum hinweg nicht verkauft wird: der Preis ist nicht marktgerecht.
Fragen Sie also unbedingt vor dem Kauf einer Immobilie, wie lange
das Objekt schon angeboten wird und zu welchem Preis das Erstangebot
erfolgte.
Ist die Immobilie bereits mehrere Monate auf dem Markt, sollten Sie
das Objekt nur erwerben, wenn der Kaufpreis zwischenzeitlich deutlich
reduziert wurde.
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Der
Schwindel mit dem Kaufpreis:
Leider stößt man im Laufe einer Immobiliensuche immer wieder
auf Angebote in den Zeitungen, bei denen Einbauküchen, Garagen
oder Swimmingpools nicht im angebotenen Kaufpreis enthalten sind,
aber dennoch mit der Immobilie erworben werden müssen. Davon
erfährt man dann erst im Exposé oder bei der Besichtigung.
Unglücklicherweise schreibt der Gesetzgeber nur für Makler
und Bauträger vor, dass in der Werbung (Inserat, Exposé)
immer der Gesamtpreis einer Immobilie angegeben werden muss. Für
Privatverkäufer gilt diese Vorschrift nicht. Sie sollten jedoch
bei diesen Angeboten besondere Vorsicht walten lassen, da davon auszugehen
ist, dass der Preis deshalb kaschiert wurde, weil das angebotene Objekt
zu teuer ist.
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Lassen
Sie sich nicht täuschen:
Der Wert einer Immobilie richtet sich auch nach der zur Verfügung
stehenden Wohnfläche. Besonders beliebt sind Häuser mit
einer Wohnfläche von 130m² bis 150 m² nach WoFiV. Überprüfen
Sie diese Angaben. Kleinere Häuser erzielen niedrigere Kaufpreise
und sind schwieriger zu verkaufen. Deshalb gehen Immobilienverkäufe
in den Anzeigen oft die Wohn/Nutzfläche an. Beispielsweise 175
m² Wfl/Nfl (entspricht ca. 120 m² Wohnfläche nach
WoFiV).
Auch bei Dachwohnungen ist eine Kontrolle ratsam, gerne werden Flächen
angerechnet die aufgrund ihrer Raumhöhe gar nicht oder nur teilweise
berücksichtigt werden dürfen.
In der Werbung darf von Maklern oder Bauträgern die Gesamtfläche
der wohnwirtschaftlich genutzten Immobilie nur dann abgegeben werden,
wenn die Wohnfläche zwei Drittel der Gesamtfläche des Objekts
entspricht.
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Fristgerecht
modernisieren und sparen
Wenn am ersten November
2004 die letzte Frist der Bundes-Immissions-Schutzverordnung (BImSchV)
ausläuft, ist das die Gelegenheit zur Modernisierung Ihrer alten
Heizung - und um langfristig Energie zu sparen.
Ab dem 1.11.2004
müssen nach der BImSchV alte Öl- und Gasheizungsanlagen,
die die Grenzwerte für Abgasverluste überschreiten, ausgetauscht
werden. Allen Besitzern von veralteten Heizkesseln mit zu hohem Schadstoffausstoß
können laut dieser Gesetzeslage dann Bußgelder auferlegt
werden. Denn der Betrieb einer Anlage, die gegen die Vorschriften
der BImSchV verstößt, stellt künftig eine Ordnungswidrigkeit
dar.
Wechseln Sie jetzt Ihre
Heizung und setzen Sie auf eine moderne Heizungsanlage. Die Einsparungen,
die Sie dadurch erreichen können, sind erheblich: Sie senken
nicht nur Ihre Heizkosten Jahr für Jahr um bis zu 30%, sondern
können auch zukünftig die Ausgaben für teure Reparaturen
senken. Und ganz nebenbei entlasten Sie die Umwelt und genießen
höheren Wohnkomfort.
Unser
Tipp nützen Sie jetzt die die Gelegenheit und profitieren Sie: