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Hilfreiche Tipps und Tricks um die Immobilie

 

Provisionsfalle
Grunderwerbssteuer
Ladenhüter
Kaufpreis
Täuschung
Modernisieren

 

Achtung Provisionsfalle:
Mehr als die Hälfte aller Wohnimmobilien werden durch Immobilienmakler an einen Käufer vermittelt.
In der Regel wird für die Vermittlung eine Maklerprovision fällig, die vom Käufer getragen wird. Nun kann es durchaus sein, dass eine Immobilie von mehren Maklern angeboten wird.
Vorsicht: Haben Sie bei mehren Maklern ein Exposé angefordert, ist grundsätzlich jeder dieser Makler provisonsberechtigt!
Unser Tipp:
Informieren Sie umgehend nach Erhalt des Exposé (oder Bekanntgabe der Objektadresse) den entsprechenden Makler, dass Ihnen die Immobilie bereits bekannt ist. Zusätzlich sollten Sie sich eine Aktennotiz darüber machen, welchen Mitarbeiter des Maklerbüros, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit Sie die Nachricht zukommen ließen.
Auch Maklerprovisionen sind verhandelbar!

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Der Trick der Grunderwerbssteuer:
Beim Erwerb einer Immobilie fallen 3,5 % Grunderwerbssteuer auf den Kaufpreis der Immobilie an.
Auf mitverkauftes Inventar muss jedoch keine Grunderwerbssteuer entrichtet werden.
Unser Tipp:
Lassen Sie beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung das Inventar mit Angabe des Wertes im notariellen Kaufvertrag separat ausweisen.
Dazu gehören beispielsweise: Einbauküchen, Kaminöfen, Heizöl, Gartenhäuser, bei Wohnungen die anteilige Rücklagen.

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Vorsicht beim Kauf von Ladenhütern!
Es gibt nur einen Grund, warum eine Immobilie über einen längeren Zeitraum hinweg nicht verkauft wird: der Preis ist nicht marktgerecht.
Fragen Sie also unbedingt vor dem Kauf einer Immobilie, wie lange das Objekt schon angeboten wird und zu welchem Preis das Erstangebot erfolgte.
Ist die Immobilie bereits mehrere Monate auf dem Markt, sollten Sie das Objekt nur erwerben, wenn der Kaufpreis zwischenzeitlich deutlich reduziert wurde.

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Der Schwindel mit dem Kaufpreis:
Leider stößt man im Laufe einer Immobiliensuche immer wieder auf Angebote in den Zeitungen, bei denen Einbauküchen, Garagen oder Swimmingpools nicht im angebotenen Kaufpreis enthalten sind, aber dennoch mit der Immobilie erworben werden müssen. Davon erfährt man dann erst im Exposé oder bei der Besichtigung. Unglücklicherweise schreibt der Gesetzgeber nur für Makler und Bauträger vor, dass in der Werbung (Inserat, Exposé) immer der Gesamtpreis einer Immobilie angegeben werden muss. Für Privatverkäufer gilt diese Vorschrift nicht. Sie sollten jedoch bei diesen Angeboten besondere Vorsicht walten lassen, da davon auszugehen ist, dass der Preis deshalb kaschiert wurde, weil das angebotene Objekt zu teuer ist.

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Lassen Sie sich nicht täuschen:
Der Wert einer Immobilie richtet sich auch nach der zur Verfügung stehenden Wohnfläche. Besonders beliebt sind Häuser mit einer Wohnfläche von 130m² bis 150 m² nach WoFiV. Überprüfen Sie diese Angaben. Kleinere Häuser erzielen niedrigere Kaufpreise und sind schwieriger zu verkaufen. Deshalb gehen Immobilienverkäufe in den Anzeigen oft die Wohn/Nutzfläche an. Beispielsweise 175 m² Wfl/Nfl (entspricht ca. 120 m² Wohnfläche nach WoFiV).
Auch bei Dachwohnungen ist eine Kontrolle ratsam, gerne werden Flächen angerechnet die aufgrund ihrer Raumhöhe gar nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden dürfen.
In der Werbung darf von Maklern oder Bauträgern die Gesamtfläche der wohnwirtschaftlich genutzten Immobilie nur dann abgegeben werden, wenn die Wohnfläche zwei Drittel der Gesamtfläche des Objekts entspricht.

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Fristgerecht modernisieren und sparen
Wenn am ersten November 2004 die letzte Frist der Bundes-Immissions-Schutzverordnung (BImSchV) ausläuft, ist das die Gelegenheit zur Modernisierung Ihrer alten Heizung - und um langfristig Energie zu sparen.
Ab dem 1.11.2004 müssen nach der BImSchV alte Öl- und Gasheizungsanlagen, die die Grenzwerte für Abgasverluste überschreiten, ausgetauscht werden. Allen Besitzern von veralteten Heizkesseln mit zu hohem Schadstoffausstoß können laut dieser Gesetzeslage dann Bußgelder auferlegt werden. Denn der Betrieb einer Anlage, die gegen die Vorschriften der BImSchV verstößt, stellt künftig eine Ordnungswidrigkeit dar.
Wechseln Sie jetzt Ihre Heizung und setzen Sie auf eine moderne Heizungsanlage. Die Einsparungen, die Sie dadurch erreichen können, sind erheblich: Sie senken nicht nur Ihre Heizkosten Jahr für Jahr um bis zu 30%, sondern können auch zukünftig die Ausgaben für teure Reparaturen senken. Und ganz nebenbei entlasten Sie die Umwelt und genießen höheren Wohnkomfort.
Unser Tipp nützen Sie jetzt die die Gelegenheit und profitieren Sie:


* Jährliche Senkung der Heizkosten um bis zu 30%
* Verringerung Ihrer Ökosteuer-Belastung
* Weniger Kosten für Reparaturen
* Geringere Umweltbelastung um ca. vier Tonnen Ruß pro Jahr
* Verringerung des jährlichen CO2-Ausstoßes

Informieren Sie sich am besten noch heute bei Ihrem Heizungspartner vor Ort und erfahren Sie, wie viel Energie Sie ab sofort sparen können.

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